Zunachst miissen wir uns die Frage vorlegen, ob die Schadigungen durch Mabnahmen der praparativen Kosmetik so erheblich sind, dab ein gesetzlicher Verbraucherschutz erforderlich erscheint. H . C. Friederich hat vor \* Vortrag anla8lich der DGF-Vortragstagung 1958 in Kiiln am 29. Oktober 1958.
Verbraucherschutz bei kosmetischen Präparaten im Rahmen der Gesetzgebung
✍ Scribed by Werner, H.
- Publisher
- John Wiley and Sons
- Year
- 1958
- Weight
- 261 KB
- Volume
- 60
- Category
- Article
- ISSN
- 0931-5985
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✦ Synopsis
nen, dem bekannt ist, dai3 er eine von der ,,normalen" Gesundheit abweichende, besonders allergische Disposition besitzt. Wenn durch solche Produkte dann trotzdem Allergien auftreten, muflten eigentlich die Hersteller auch die Verantwortung in haftpflichtmagiger Hinsicht tragen.
Die Hersteller pflegen zwar ihre Praparate gutachtlich auf Wirksamkeit und Vertraglichkeit priifen zu lassen, schon um gegen Haftpflicht-Anspruche und wettbewerbsrechtliche Gefahren gedeckt zu sein. Dabei wird aber die allergene Eigenschaft der einzelnen Inhaltsstoff e kaum beriidcsichtigt. Sie sind naturlich mit den normalen Hauttest-Prufungen auch bei groi3ten Zahlen nirbt zu erfassen, weil die Allergien erst nach langerer Anwendung eines Praparats zum Tragen kommen und vom Umfang des Verbrauchs abhangen. Erfassen kann man sie bis zu einem gewissen Grade nur durch Allergisierungsteste beim Meerschweinchen. Beim Menschen lassen sie sich nur durch langfristig (iiber V2 Jahr) durchgefiihrte Testungen auf der gleichen Hautstelle bei einer gr6i3eren Personenzahl erfassen. Hlufig la& sich der allergene Charakter jedoch schon auf Grund ihrer chemischen Struktur und ihrer physikalischen Eigenschaften erwarten. 4. Eine echte Schadigung durch kosmetische Praparate bedeutet auch die vielfache Vertrauensschiidigung der Verbraucher. Je mehr die Kosmetik zu einer wissenschaftlich begriindeten, gesundheitserzieherischen M a h a h m e wird und je mehr sie damit aus dem dunklen Grund der Quacksalberei herausgefuhrt werden soll, um so mehr mu6 man auch eine den tatsachlichen Gegebenheiten angepai3te Werbung fur kosmetische Praparte verlangen. Wenn man heute die Reklame fur kosmetische Praparate liest, gewinnt man mitunter den Eindrudi, dai3 Irrefuhrungen ungeschutzt moglich sind.
Die Moglichkeit von Gesundheitsschaden durch Kosmetika ist also nicht unerheblich.
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## Abstract Dunklungsvorgänge sind weit verbreitet bei Pflanzen und Tieren. Vf. hat umfangreiche Untersuchungen hierüber angestellt und gibt eine Übersicht über ihren Chemismus, erläutert an zahlreichen Beispielen aus dem Tier‐ und Pflanzenreich. Er erörtert verschiedene Vorstufen, wie z. B. Phenol