𝔖 Bobbio Scriptorium
✦   LIBER   ✦

Physikalisches Institut der Universität Berlin. Colloquium am 21. Juni 1940


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1940
Tongue
English
Weight
402 KB
Volume
53
Category
Article
ISSN
0044-8249

No coin nor oath required. For personal study only.

✦ Synopsis


Davon abgesehen lie@ jedoch eine wesentliche Abweichung gegeniiber dern oben hilfsweise angenommenen und besprochenen Tatbestand (vgl. oben unter Ziffer 111 am Anfang) nicht vor. Die i m vorletzten Absatz gestellte Frage ist unter diesen Umstanden ohne weiteres zu verneinen. Wenn man das eingangs unter I aufgestellte Postulat als richtig bzw. als obersten Leitsatz dieser . Betrachtung anerkenntund hierauf wird die Kritik dieser Zeilen in erster Linie abzustellen sein -, so liegt es a d der Hand, daB die Aufstellung a u c h des Verwendungsanspruchs in j e d e m Falle notwendig ist, da anderenfalls das gesteckte Ziel, ein der Gesamtheit des an Erfinderischem Offenbarten adaequater Schutz, nicht erreicht werden konnte. AbschlieOend noch ein Wort zu dem von Sttoinsky am SchluD seiner Arbeit aufgegriffenen, schon in der alteren Literatur erorterten Fall: ,,A. und B. haben gleichzeitig einen neuen Farbstoff erfunden. A. meldet, weil er das fur vorteilhafter halt, das Herstellungsverfahren des neuen Stoffs zum Patent an, einige Tage spater B., unabhangig von A,, das iEm vorteilhafter diinkende Verwendungsverfahren des Farb: stoffs zum Firben". Frage: Mussen beide Patente e r t e i l t werden ? Oder mu13 das von B. nachgesuchte Patent i m Hinblick auf dasnicht vorveroffentlichte -Patent des A.

v e r s a g t werden?

Styoinsky kommt zu dcm Ergebnis, daB es ,,dem natiirlichen Rechtsgefiihl und den Bediirfnissen des VerkehTs entspreche", dcm B. das Patent aus f 4, Absatz 2 P.G., ,,unter Ausdehnung der Identitatspriifung auch auf den Schutzbereich des nicht voIverofftntlichten Vorpatentes" zu versagen.

i m Ergebnis kiinnen wir dcm nur beipflirhtcn. Die Antwort fallt uns allerdings wesentlich leichter. F u r uns um-schlieBt der geschilderte Fall nimlirh gar kein Probkm. Bei Befolgung der oben unter V. aufgestellten These wiirde das dem A. erteiIte Patent nicht nur einen Herstellungsanspruch, sondern auch einen Verwendungsanspruch enthalten. Und dem B. ware das von ibni nachgesuchte Patent auf die Verwendung des Farbstoffs zum Farben einfach und schmucklos. d. h. ohne da13 es noch besonderer fiberlegungen bediirfte, aus Mir scheint, auch dieses Ergebnis spricht fiir unsere 4, Absatz 2 P.G., zu versagen. These (V) . Sie schafft klarere Rechtsverhdtnisse.


📜 SIMILAR VOLUMES


Physikalisches Institut der Universität
📂 Article 📅 1940 🏛 John Wiley and Sons 🌐 English ⚖ 367 KB

V e rsainmE 11 n g.9 b eric h t e beliebig hohem Mitteldruck feststellen. Man wird den Mitteldruck so hoch wiihlen, daS K, wenigstens 1,5mal so pol3 wird wie KO oder noch groBer; wollte man sich mit kleinereni K, begniigen, so wiirden MeBfehler von EL, und KO eine groBe Unsicherheit des Faktors (2 -