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Zur Planfeststellung und Enteignungsentschädigung: Vorbehalt der Entschädigung im Enteignungsverfahren bei unmittelbarer Inanspruchnahme einer Fläche durch Planfeststellungsbeschluss. Entschädigungen für mittelbare Grundstücksbeeinträchtigungen sind dagegen im Feststellungsbeschluss festzulegen, auch die evtl. Übernahme von Restgrundstücken
✍ Scribed by BVerwG
- Publisher
- Springer
- Year
- 2004
- Tongue
- German
- Weight
- 99 KB
- Volume
- 26
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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