✦ LIBER ✦
Zum Vorliegen und zum Schutz eines potentiellen FFH-Gebiets (hier verneint). Die gesetzliche Ausnahme des § 43 Abs. 4 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 42 Abs. 1 und 2 BNatSchG greift auch dann ein, wenn der Eingriff durch einen Bebauungsplan zugelassen wird. Zum Begriff der absichtlichen Beeinträchtigung besonders geschützter Arten
✍ Scribed by VGH Mannheim
- Publisher
- Springer
- Year
- 2006
- Tongue
- German
- Weight
- 148 KB
- Volume
- 28
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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