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Zulässige Einvernehmensverweigerung einer Gemeinde nach § 36 BauGB gegenüber der Genehmigung von Windenergieanlagen, wenn diese naturschutzrechtlich unzulässig ist. Der Schutz einer bestimmten Art (hier Roter Milan) kann einem privilegierten Außenbereichsvorhaben auch außerhalb von ausgewiesenen oder faktischen Vogelschutzgebieten entgegenstehen, wenn es EG-vogelschutzrechtlich zur Erhaltung und Pflege des Lebensraumes dieser Art erforderlich ist, den Außenbereich von Bauten freizuhalten

✍ Scribed by OVG Koblenz


Publisher
Springer
Year
2006
Tongue
German
Weight
125 KB
Volume
28
Category
Article
ISSN
0172-1631

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