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Wann ist die Herstellung eines Arzneigemisches patentfähig?

✍ Scribed by Dr. Emil Müller


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1929
Tongue
English
Weight
160 KB
Volume
42
Category
Article
ISSN
0044-8249

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✦ Synopsis


Mit dieser Frage beschaftigt sich eine Entscheidung der Beschwerdeabteilung des Patentamtes, die folgendeii Wortlaut hat: ,,Durch 0 I Ziffer 2 des PG. ist unter anderem auch fur Arzneimittel die Erteilung von Erzeugnis-(Stoff-)Patenten verboten und der Patentschutz nur fur bestimmte, zur Herstellung dienende Verfahren zugelassen. Wenn nun das Patentamt das Heratellungsverfahren eines Arzneimittels nur dann als patentfahig ansieht, wenn das Verfahren sich als eine im eigentlichen Sinne technische Neuerung darstellt, so geschieht das hauptsgchlich aus der Erwlgung heraus, dafi es andernfalls gewohnlieh zur Erteilung eines verkappten Erzeugnispatentes kommen wiirde. Dies trifft vor allem bei Verfahren zu, die in dem einfachen, technisch nicht neuen Mischen mehrerer Anneistoffe bestehen und bei denen auch das Erzeugnis nichts anderes als das einfache Gemisch, also nicbts chemisch-technisch Neues ist. Ein die Herstellung eines Arzneimittelgemisches durch einfaches Zusammenmischen der Bestandteile schiitzendes Patent wurde also im Grunde nur ein Arzneimittel schiitzen, denn es ist gleichgiiltig fur den Begriff Anneimittel, ob dieses aus einem einheitlichen Stoff oder aus einem Stoffgemisch besteht.

Es liegt auf der Hand, dai3 es sich bei den Gegenstlnden aller sechs Anspriiche der vorliegenden Anmeldung nur um Arzneimittelgemische handelt, die als solche geschutzt sein wurden, wenn das Zusammenmischen als Verfahren geschiitzt wiirde.


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