W. O. Reichelt, Das Erbe der IG-Farben. Econ-Verlag GmbH., Düsseldorf 1956, 241 S., zahlr. Abb., in Ganzln. geb. DM 14.80
- Book ID
- 102457822
- Publisher
- John Wiley and Sons
- Year
- 1957
- Weight
- 170 KB
- Volume
- 59
- Category
- Article
- ISSN
- 0931-5985
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✦ Synopsis
Nach einem Buch uber Gebrauchsmuster (s. Fette * Seif e n . Anstrichmittel 59, 396 [1957]) legt der gleiche Verlag nun einen Leitfaden fur die praktische Anwendung des Patentrechtes vor. Das Buch ist kein umfangreicher juristischer Kommentar, sondern auf die Bedurfnisse des Erfinders abgestellt. Dementsprechend behandelt es zunachst die formellen iind materiellen Voraussetzungen der Anmeldung, das Erteilungsverfahren, das Gebiihren-und Rechtsmittel-Verfahren und schlienlich das erteilte Patent, seinen Schutzbereich, seine Verteidigung und Verwertung usw. Der letzte Abschnitt des Buches geht auf Einzelfragen ein, wie z. B. Zusatzpatente, Arbeitnehmer-Erfindungen, Auslandsanmeldungen usw. Ein umfangreicher Anhang (72 Seiten) bringt das Patentgesetz im Wortlaut, ferner zahlreiche Beispiele, Merkblatter, Bekanntmachungen und andere wissenswerte Bestinimungen und 'Tatsachen. Wahrend Firmen in der Regel eigene Patentburos hcsitzen oder mit bestimmten Patentanwalten arbeiten, ist der mittellose Erfinder oft darauf angewiesen, zumindest die Anmeldung selbst zu tatigen, denn das deutsche Patentgesetz in seiner heutigen Form ist durch die auBerordentliche Steigerung der Gebiihren und die minutiose Einhaltung der Termine (falls eine Jahresgebiihr nur zwei Tage zu spat eintrifft, wird das Patent geloscht!) alles andere als erfinderfreundlich. Die Begrundung, daB eine hohere Anmeldungsgebuhr vor einer ,,Uberflutung" des Patentamtes mit unreifen Ideen schutzen soll, mag richtig sein. Dagegen mussen erhebliche Zweifel geltend gemacht werden, wenn die hohen Jahresgebiihren damit motiviert werden, dab sie aus dem Ertrag der Erfindung gedeckt werden konnen, wenn das Patent .,etwas wert" ist. Denn leider wird der Wert oft erst recht spat erkannt! Das ,,Armenrecht" gilt nicht fur den Erwerb und die Erhaltung des Patentes, und welcher Erfinder wird es in Anspruch nehmen wollen? Die ,,freien" Erfinder werden dem Vf. des vorliegenden Leitfadens fur die klare Darstellung des Patentrechtes zu Dank verpflichtet sein. Aber auch dem jungen Nachwuchs, so z. B. den Studierenden technischer, besonders naturwissenschaftlicher Facher, kann die Anschaffung warm empfohlen werden.