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Vorgehensweise zur gesundheitlichen Bewertung von VOC- und SVOC-Emissionen aus Bauprodukten: Bewertungskonzept des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB)

✍ Scribed by Jutta Witten


Publisher
John Wiley and Sons
Year
2004
Tongue
English
Weight
400 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0171-5445

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✦ Synopsis


Abstract

Innenraumrelevante Bauprodukte können als bedeutsame Emissionsquellen von flüchtigen organischen Stoffen auftreten und dabei in erheblichen Maß die Qualität der Raumluft beeinflussen. Öffentlich rechtliche Anforderungen an Bauprodukte zum Gesundheitsschutz der Raumnutzer sind in der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und durch Umsetzung in nationales Recht im Bauproduktengesetz bzw. den Landesbauordnungen verankert. Mit der europäischen Bauprodukten‐Richtlinie werden die notwendige Anforderungen an die Bereiche “Gesundheit, Hygiene und Umwelt” definiert, die im Grundlagendokument 3 der europäischen Kommission ausgeführt sind. Hierzu gehören besonders die Anforderungen Schadstoffemissionen aus Bauprodukten sowie Vermeidung und Begrenzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Innenräumen. Da für die Umsetzung dieser gesundheitsbezogenen Anforderungen eine offiziell anerkannte Vorgehensweise bisher nicht vorliegt, hat der Bund‐/Länderausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) Prüfkriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC‐ und SVOC‐Emissionen) aus Bauprodukten konkretisiert und veröffentlicht. Diese am Baurecht angelehnte Verfahrensweise stellt mit dem Ziel der Beschränkung von Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten standardisierte Prüfnachweise sowie gesundheitlich relevante Bewertungsgrundlagen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund bauaufsichtlicher Erfordernisse ermöglicht diese objektivierbare und besonders transparente Vorgehensweise zukünftig Verbrauchern, Architekten, Planern und auch Bauproduktherstellern innenraumrelevante Bauprodukte bereits im Vorfeld nach ihrer Schadstoff‐ und Emissionsrelevanz zu erkennen und zielgerecht einzusetzen.