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Vertragsverletzung Österreichs bei der Benennung der „geeignetsten Gebiete“ i.S. des Art. 4 Abs. 1 V-RL. Zum Einwand, es gäbe geeignetere Gebiete. Kein Erlöschen der Benennungspflicht nach der Benennung. Zum Beginn eines Vorhabens mit Blick auf eine Verträglichkeitsprüfung

✍ Scribed by EuGH


Publisher
Springer
Year
2006
Tongue
German
Weight
123 KB
Volume
28
Category
Article
ISSN
0172-1631

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