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Verletzung des naturschutzrechtlichen Mitwirkungsrechts eines anerkannten Naturschutzvereins an einem Planfeststellungsverfahren bei rechtswidrigem Ausweichen in ein anderes Verfahren. Vorhaben i. S. des §52 Abs. 2a S. 1 BBergG ist das Gesamtvorhaben. Zum Beginn des Gesamtvorhabens; unselbstständige Teilzulassung in Rahmenbetriebsplänen sind nicht UVP-pflichtig


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
144 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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