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Unzulässigkeit der Verkleinerung eines faktischen Vogelschutzgebietes. Der Übergang eines solchen Gebiets in das schwächere FFH-Schutzregime setzt eine förmliche Erklärung voraus; eine einstweilige Sicherstellung oder Gebietsmeldung reicht nicht. Nachholung der Erklärung im Rahmen des §17 Abs. 6 c FStrG

✍ Scribed by BVerwG


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
133 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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