Ueber den Werth der „Beckmann'schen” Gefrierpunktsbestimmung für die Beurtheilung des Harns
✍ Scribed by Dr. G. Fuchs
- Publisher
- John Wiley and Sons
- Year
- 1902
- Tongue
- English
- Weight
- 460 KB
- Volume
- 15
- Category
- Article
- ISSN
- 0044-8249
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✦ Synopsis
Erwghnt sei noch, dass der Congress, Ier unter dem Vorsitz des bekannten italieiischen Advocaten B o s i o in dem friiheren Sitzungssaal des italienischen Parlaments im Jalazzo Carignano zu Turin tagte, erfreuicher Weise recht zahlreich von deutscher 3eite besucht war. Der nachste Congress ler Internationalen Vereinigung wird vorausiichtlich im Jahre 1904 zu B e r l i n stattinden.
Elberfeld, den 26. September 1902. -~ zerischen Regieruug nur angenehm sein wiirde, wenn sie sich bei ihren Bemiihungen zur Abanderung des Patentgesetzes auf ein Votum der Internationalen Vereinigung stiitzen kiinnte. Yon dem Berichterstatter war daher die folgende Resolution vorgeschlagen worden: ,,Der Congress spricht den Wunsch aus, dass die schweizerische Regierung baldigst die erforderlichen Schritte thun miige, um die in Artikel 1 des schweizerischen Patentgesetzes ausgesprochene B e s c h r a n k u n g des Patentschutzes auf s o 1 c h e Erfindungen, ,, die durch M o d e l 1 e dargestellt sindu, auf zu h e b en. " Durch diese Resolution wird ganz allgemein der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass die Schweiz in Zukunft nicht nur Modellerfindungen, sondem auch V e r f a h r e n s e d ndungen schiitzen sollte. Verfahrenserfindungen spielen aber nicht nur auf dem Gebiete der chemischen Industrie, das fiir dieselbeu allerdings in erster Link in Frage kommt, sondern auch fiir eine ganze Reihe anderer Industrien, wie Farberei-Industrie etc. etc. eine erhebliche Rolle. Die vorgeschlagene Resolution wurde durch den Congress eins t i m m i g angenommen. Besonders bemerkenswerth war dabei, dass einer der bedeutendsten Vertreter der Schweizer mechanischen Industrie, Oberst H u b e r , Prasident der Actiengesellschaft Maschinenfabrik Oerlikon, sowie der Director des Internationalen Bureau zu Bern, M o r e l sich ausdriicklich fur die Resolution aussprachen. Hoffentlich wird dieses einstimmige Votum dcr Internationalen Vereinigung mit d a m beitragen, dass der anormale Zustand der Schweizer Patentgesetzgebung bald eine Anderung erfahrt. Im Anschluss an die eben erwahnte Resolution sprach sich der Congress noch weiter dahin aus, dass alle Unionsstaaten sich bemiihen sollten, dem gewerblichen Eigenthum, soweit dies noch nicht der Pall ist, einen v o l l e n R e c h t s s c h u t z zu gewihren. Dadurch sollte zum Ausdruck kommen, dass auch solche Unionsstaaten, die, wie z. B. Holland, iiberhaupt kein Patentgesetz haben, sich bemiihen sollten, baldmoglichst ein solches einzufiihren. Ubrigens sei erwahnt, dass nach dep auf dem Congress gemachten Mittheilungen zu hoffen ist, dass auch Holland demniichst wieder ein Patentgesetz erlassen wird. Damit sind die patentrechtlichen Verhandlungen des Congresses im Wesentlichen ersch6pft. Die sonstigen Verhandlungsgegenstiinde (Schutz der decorativen I h n s t , Collectivmarken etc.) konnen mit Riicksicht auf den zur Verfiigung stchenden Raum an dieser Stelle nicht naher besprochen werden.
XV. Jahrgmg. H,,ft 41, 4, Oetnhar , Fucha: Bsckmaan'ache Cefrlsrpunkt~bsaclmmung.
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