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Rechtfertigung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der BVerwG; Fortbestand über 2004 hinaus bleibt offen. Gesetzesvorbehalt für behördliche Zuständigkeit. Keine Veranlassung für Planungsträger, einem faktischen Vogelschutzgebiet oder potenzielen FFH-Gebiet nachzugehen, wenn es weder in der IBA-Liste noch in Äußerungen der EU-Kommission enthalten ist


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
138 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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