𝔖 Bobbio Scriptorium
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Noch ein Beitrag zur Rechtfertigung des doktrinellen Lehrsatzes: auch nach dem canomschen Recht ist den aus Ehebruch erzeugten Kindern eine Klage auf von dem ehebrecherischen Vater zu reichende Alimente nicht gegeben, am wenigsten aber ist derselben Mutter dann zu einer solchen Klage befugt, wenn sie behauptet, „die in der Ehe mit ihrem legitimen Gatten gebohrnen Kinder seyen von einem Dritten durch Ehebruch erzeugt”, und deshalb von diesem Alimente für ihre Kinder fordert. Mit Grundlage eines Rechtsfalls

✍ Scribed by Franz Kaucher


Book ID
123772692
Publisher
Mohr Siebeck
Year
1820
Weight
773 KB
Volume
3
Category
Article
ISSN
0003-8997

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