✦ LIBER ✦
Nicht die Aufstellung eines Flächennutzungsplans, wohl aber die eines Bebauungsplans kann durch Veränderungssperre gesichert werden. Eignungsbereiche für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung oder bloße Steuerungsfunktion nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Gemeinde kann Zielvorgaben konkretisieren, nicht aber konterkarieren
✍ Scribed by OVG Münster
- Publisher
- Springer
- Year
- 2006
- Tongue
- German
- Weight
- 146 KB
- Volume
- 28
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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