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Natureingriffe im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind von artenschutzrechtlichen Verboten nicht freigestellt. Zu den Kriterien der Erholungseignung einer Landschaft. Straße im Regionalen Grünzug und Beeinträchtigung der Freiraumerholung und klimatischen Verhältnisse als Ziele der Raumordnung und Landesplanung


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
128 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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