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Cover of Mürauer Erinnerungen

Mürauer Erinnerungen

✍ Scribed by Appel, Ferdinand;Weiser, Erwin


Tongue
German
Weight
680 KB
Category
Fiction

No coin nor oath required. For personal study only.

✦ Synopsis


Dieses Buch ist aus dem Gefühl
eines Teiles der in der Burg Mürau, einem Staatsgefängnis in Nordmähren, von
den Tschechen widerrechtlich gefangen gehaltenen Deutschen entstanden. Es sind
Erinnerungen an Verhältnisse und Geschehnisse, die allen Gefangenen aus einer
zornverwirrten Zeit maßlosen tschechischen Hasses das harte Schicksal ihres
Lebens kennzeichnen. Da erfüllt uns das Wesen, das Leid und die Tragik der
einzelnen in neuer merkwürdiger Lebendigkeit. Aus den in dem Buche enthaltenen
Tatsachenberichten möge auch der Nichtbeteiligte tiefes Wissen über das
quälende Los der blindwütig Verfolgten schöpfen. Daß auch heitere Erlebnisse
eingefügt sind, ist selbstverständlich, um die Einseitigkeit zu vermeiden.
Schon im Jahre 1954 wurde von den Kameraden Appel
und Weiser die Herausgabe eines
Buches über Mürau erwogen, aber es sollte zugewartet werden, bis alle
Leidensgenossen die Freiheit erlangt hätten.

Wie es zur Verfolgung,
Verurteilung, Vertreibung, Entrechtung und Beraubung der Deutschen in Böhmen,
Mähren und Schlesien, besonders 1945 und 1946, kam, darüber sei im folgenden
kurz erinnert nach einer sachlichen Darstellung, die in der „Sudetendeutschen
Zeitung“ im Herbste 1956 unter „t.“ veröffentlicht worden ist.

„Im Kaschauer Statut vom 5. 4.
1945 waren die Grundzüge jener Sondergesetze bereits festgelegt, auf denen die
fünf sogenannten Retributionsdekrete fußen, die den 19. 5., 19. 6., 21. 6., 2. 8. und 25. 10. 1945 erschienen.
Sie bestimmten, daß alles deutsche und ungarische Eigentum und Vermögen sowie
das tschechischer „Kollaborateure“ beschlagnahmt sei: sie gaben vor allem die
Handhabe, jeden Deutschen zu beliebig hoher Haft-„Strafe“ und Zwangsarbeit,
aber auch zum Tode zu „verurteilen“. Die Moskauer Regie wurde deutlich in der
Gleichartigkeit dieser Sondergesetzgebung in Polen, in Ungarn und in Rumänien.

Die Tschechen griffen sich aus
den Hunderttausenden internierter Deutscher Zehntausende heraus und stellten
sie vor ihre „außerordentlichen Volksgerichte“.
21 468 Deutsche wurden „verurteilt“, davon 726 zum Tode. Sie wurden ermordet,
der letzte noch 1954! 741 Deutsche erhielten lebenslange Kerkerhaft und
Zwangsarbeit zudiktiert, die anderen zusammen mehr als 200 000 Jahre Kerker,
wie sich der damalige „Justizminister“ Drtina
rühmte.

Eindeutig steht fest: es ging
den Tschechen bei diesen Verurteilungen ebensowenig wie allen anderen „Siegern“
in Ost und West darum, Recht zu sprechen, sondern ausschließlich darum, das
Deutschtum zu treffen und zu vernichten. Insofern unterschieden sich die
Tschechen nicht von den anderen Völkern.

Heute freilich sind die
Tschechen die ersten, die mit einem gewissen Recht sagen können, daß sie dieses
Problem bis auf einen Rest herabgesetzt hätten, soweit es sich um die 21 468
Verurteilten handelt. Das Problem der vielen Zehntausenden, die vor Jahren
innerhalb der Tschechoslowakei deportiert wurden und bis heute Sklavenarbeit
leisten müssen, sei hier nicht angeschnitten.

Folgende Zahlen geben das Bild
der Entwicklung des Problems wieder: Von den 21 468 Verurteilten wurden bis zum
Jahresanfang 1951 rund 8000 aus der Haft entlassen und aus der Tschechoslowakei
einfach abgeschoben; seit Anfang 1951 bis zum Herbst 1956 wurden ferner rund
5000 Deutsche aus der Haft entlassen und kamen in das Bundesgebiet, in die
sowjetisch besetzte Zone und nach Österreich; rund 5000 Deutsche aber erlagen
den entsetzlichen körperlichen und seelischen Grausamkeiten, die sie in den
Kerkern und Zwangsarbeitslagern erdulden mußten! Etwa 2000 Deutsche wurden zwar
aus der Haft entlassen, durften aber die Tschechoslowakei zum Teil viele Monate
lang nicht verlassen. Die Kommunisten diktierten nach ihrer Machtübernahme, den
25. 2. 1948, den etwa 180 000 in der Tschechoslowakei verbliebenen
Sudetendeutschen mit Gesetz vom 24. 4. 1953 die tschechische
Staatsbürgerschaft
zu. Dies, galt auch für die Gefangenen. Nach
ihrer Haftentlassung wurden sie sofort einer weiteren Zwangsarbeit zugeführt
und müssen durch immer wieder eingebrachte Gesuche trachten, die Entlassung aus
dem Staatsverband und die Ausreiseerlaubnis aus der Tschechoslowakei zu
bekommen. Vom geringen Entgelt ihrer Zwangsarbeit müssen sie die Kosten der
Dokumentenbeschaffung usw. selbst tragen. Erst seit dem Frühjahr 1955 hilft
allerdings das Tschechisch-slowakische Rote Kreuz tatkräftig diesen
haftentlassenen, aber noch nicht repatriierten Gefangenen dadurch, daß es die
Fahrtkosten zur Grenze übernimmt, die Gefangenen berät und dem Deutschen Roten
Kreuz die Ankunft im Bundesgebiet ankündigt. Einige Hunderte solcher noch nicht
repatriierter Gefangener hoffen noch auf die Ausreise aus der Tschechoslowakei.
Eine kleine Anzahl von ihnen muß allerdings außerdem die Aufhebung gewisser
Bedingungen erreichen, unter denen sie aus der Haft entlassen wurden, z. B.
Verpflichtung zu mehrjähriger Zwangsarbeit, Verzicht auf Ausreise usw.

Bereits den 8. 5. 1945 setzten die Tschechen
die außerordentlichen Volksgerichte
ein und lösten sie erst den 4. 5. 1947 auf. Die Kommunisten setzten sie noch im
Feber 1948 wieder ein und behielten sie bis 31. 12. 1949. An diesem Tag
verloren auch die Retributionsdekrete ihre Geltung. Den 1. 8. 1950 wurde das bis dahin
geltende Strafrecht, das, mit einigen Änderungen, noch aus der Habsburger
Monarchie über die Zeit der ersten Republik übernommen worden war, durch ein
neues allgemeines Strafgesetz ersetzt. Im alten Gesetz war ein Paragraph 397a
eingefügt worden, der eine Haftentlassung „Zwecks Aussiedlung“ aus der
Tschechoslowakei vorsah. Die gleiche Regelung bestimmte im neuen Gesetz der
Paragraph 276. Wohl durch eine interne Anweisung durften die Prokuraturen
diesen Paragraphen jedoch nicht anwenden. Erst 1954 geschah dies in einem
Einzelfall und erst ab März 1955 laufend in immer mehr Fällen auf Grund von
Moskauer Anweisungen. Damals setzten bekanntlich auch die Transporte mit
Heimkehrern ein, die bis 1956 liefen. In der Zwischenzeit aber hatten im
Dezember 1951 im Lager Groß-Kunzendorf 251 Deutsche durch ihr tapferes
Verhalten und durch Hungerstreik die Ausreise erzwungen, nachdem sie zum Teil
mehr als zwei Jahre im Lager gefangengehalten worden waren. Nach ihnen gelang
dies noch einmal im Oktober 1952 jenen 72 Deutschen, die ebenfalls in die
sowjetisch besetzte Zone abgeschoben wurden.

Sobald das schwere Problem der
Retributionsdekretier und Sondergerichtler gelöst ist, verschwindet damit
wenigstens eine schwere Belastung des deutschtschechischen Verhältnisses.
Freilich ist damit nur ein kleines Teilstück jenes gewaltigen Blocks von
unendlichem Leid weggeräumt, das den Weg in eine gemeinsame Freiheit hindert.

Dann handelt es sich noch immer
um das tragische Schicksal jener Deutschen, die nach dem tschechisch-slowakischen
Republikschutzgesetz verurteilt wurden.
Dieses wendet sich ebenfalls eindeutig im Wesentlichen gegen Deutsche und
Ungarn und stellt nichts anderes dar, als eine der Maßnahmen, die alle
bolschewistisch geführten Länder, also auch die Tschechoslowakei, als Maßnahme
des Kalten Krieges durchführen. Der Kampf gegen den freien Westen besteht
bekanntlich nicht nur in kriegerischen Maßnahmen, sondern auch in politischen Aktionen,
zu denen auch dieses neue Republikschutzgesetz gehört. Hier wird allerdings
geschickt, wenigstens mit Worten, die Wirklichkeit umgedreht und jeder
Nichtkommunist, gleichgültig ob Tscheche oder Deutscher, als größerer Feind
durch das Gesetz bedroht. Natürlich gibt sich jeder Staat so ein Gesetz zum.
Schutze seiner Ordnung. In einem kommunistisch geführten Staat aber bedeutet
eine solche Gesetzgebung eben nicht nur eine Schutzmaßnahme für den Staat,
sondern eine Waffe im Kampf des Bolschewismus gegen die freie Welt. Dieses
Gesetz kann daher nur in dieser Sicht und Auslegung gesehen werden, wie es ja
die tschechische Praxis tut. Von unserer Seite muß daher dieses Gesetz auch als eine Folge der Auseinandersetzung
gesehen werden, die schon 1917 begann, die 1941 bis 1945 mit Waffen besonders
gegen das Deutschtum ausgetragen wurde und seither auf „kaltem Wege“ gegen alle
freien Völker geführt wird.

Der Besuch des
Deutschen-Roten-Kreuz-Präsidenten Dr. Weitz
in Prag hat möglicherweise den größten Erfolg zu verbuchen. Denn das
Tschechisch-slowakische Rote Kreuz soll sich grundsätzlich dazu bereit erklärt
haben, bei der Schicksalsklärung jener Deutschen zu helfen, die nach 1945 in
tschechische Hände fielen und seither verschollen sind. Es kann hier nur die
völlig leidenschaftslose Feststellung — fern von jeder Bewertung der Vorgänge
oder einer Anklage — geben, daß Menschen verschollen sind, daß Angehörige
darauf warten, endlich Klarheit über das Schicksal der Verschwundenen zu
bekommen. Die beiden Rot-Kreuz-Gesellschaften aber erfüllen hier, indem sie zusammenarbeiten,
einen völkerverbindenden, Frieden wahrnehmenden Dienst der Menschlichkeit.
Dafür muß ihnen der Dank beider Völker gewiß sein, „t.“

Setzen wir dem hussitischen Haß
und Rachegeist unsere starke Kraft der Herzen entgegen!

Diese geschichtliche Darstellung
sei notwendig diesem Buche vorausgeschickt.

 

Erwin Weiser


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