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In einen Flächennutzungsplan können keine Darstellungen aufgenommen werden, die so konkret sind, dass die Darstellungen im Rahmen des § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB nicht mehr mit den Belangen des privilegierten Vorhabens abgewogen werden können, sondern beanspruchen, mit ihnen sei die Letztentscheidung über die (Un-)Zulässigkeit des Vorhabens bereits gefallen

✍ Scribed by OVG Lüneburg


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
82 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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