Geschäftsordnung für die Bibliothek
- Publisher
- Wiley (John Wiley & Sons)
- Year
- 1897
- Weight
- 43 KB
- Volume
- 30
- Category
- Article
- ISSN
- 0365-9631
No coin nor oath required. For personal study only.
✦ Synopsis
§ 4. Ein Mitglied dnrf ohne besondere Genehmigung des Bibliothekars im Ganzen nie mehr ale 6 BLnde nus der Bibliothek entnehmen. 8 6. Zeitechriften dllrfen nur im Lesezimmer benutzt, abet nicht verliehen werden. 9 6. Die entnommenen Bticher nitissen spiitestens nrch 4 Wochen wieder ah.
geliefert werden; der Bibliothekar hat jedoch das Recht, diesen Termin zn verlLngern, falls die Bticher nicht anderweitig bestellt worden sind.
Wer BUcher ohne Genehmigung des Bibliothekars uber die vorgescbriebene Zeit hinaua behat, zahlt pro Bucli f i r jede angefangene Woche 60 Pf. Strafe in die Casse der Bibliothek. Er verliert bis znr Erlegnng der Strafe und RUckgabe des Bnches
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