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Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird. Bei einer durch eine im Durchflussprinzip betriebenen Fischzuchtanlage wird die natürliche Gewässerfunktion grundsätzlich nicht unterbrochen. Mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Driewer

✍ Scribed by BVerwG


Book ID
106325390
Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
121 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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