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Fachausschuß für Anstrichtechnik im Verein Deutscher Ingenieure


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1929
Tongue
English
Weight
180 KB
Volume
42
Category
Article
ISSN
0044-8249

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✦ Synopsis


gefahr ist stark genug, uni das Recht auf den Faiiiiliennanien zu vernichten, wenn das Rerht nicht Pflicht ist. An Hand der Entstehungsgeschichte des 5 16 des geltenden Wettbewerbsgesetzes, dessen Vorlaufer der 9 8 des Wettbewerbsgesetzes vom Mai 1896 ist, zeigt Vortr., da8 es nicht Absicht des Gesetzgebers war, die Fuhrung des Nanieiis schlechthin zu verhindern, sondern nur die mifibrauchliche Art der Benutzung. In diesem S h e war auch die Rechtsprechung seit dem Jahre 1909 bis zum M a 1 z m a n n -Urteil. Die neuere Hechtsprechung bis zur jiingsten Gegenwart zeigt jedoch eine Abweichung hiervon. Die Norm, die sich aus der alten Rechtsprechung ableiten lafit, ware etwa die, dak3 die I3enutzung des eigenen Namens als Firnia trotz Verwechslungsfahigkeit nicht schlechthin verboten ist. Vortr. untersucht die Frage, ob eine Anderung der Norm erforderlich ist, namentlich niit Hucksicht auf die auf Tauschungsabsicht gegrundete sogenannte Strohniannsfirma und behandelt dann die Frage iiii Spiegel des Auslandsrerhts. Vortr. stellte fest, daD weder nach der Entstehungsgeschichte noch nach deni Vergleich mit den1 auslandischen Recht die Auffassung des 2. Zivilsenats des Reichsgerichts eine Stutze findet.


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