✦ LIBER ✦
Eine Hütte im Außenbereich, die der Durchführung von Festen und anderen geselligen Veranstaltungen dient, ist nicht schon dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert, wenn sie von einer Gemeinde als kommunale Einrichtung betrieben wird. Die Übernahme einer solchen Hütte als kommunale Einrichtung steht einer Abbruchsanordnung nicht entgegen
- Publisher
- Springer
- Year
- 2004
- Tongue
- German
- Weight
- 113 KB
- Volume
- 26
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
No coin nor oath required. For personal study only.