✦ LIBER ✦
Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen. Dazu gehören auch die vom Anlagenbetreiber in einem Plangebiet vorgesehenen Standorte für Windenergieanlagen
✍ Scribed by OVG Weimar
- Publisher
- Springer
- Year
- 2005
- Tongue
- German
- Weight
- 103 KB
- Volume
- 27
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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