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Ein Verzögerungsschaden wegen verspäteter Bescheidung eines Bauantrags für die Errichtung einer Windenergieanlage scheidet aus, wenn sich die Zulassung des Vorhabens (Windfarm) zum Zeitpunkt des In–Kraft–Tretens der Veränderungssperre nicht nach Baurecht, sondern nach Immissionsschutzrecht richtete
- Publisher
- Springer
- Year
- 2005
- Tongue
- German
- Weight
- 99 KB
- Volume
- 27
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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