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Ein Verzögerungsschaden wegen verspäteter Bescheidung eines Bauantrags für die Errichtung einer Windenergieanlage scheidet aus, wenn sich die Zulassung des Vorhabens (Windfarm) zum Zeitpunkt des In–Kraft–Tretens der Veränderungssperre nicht nach Baurecht, sondern nach Immissionsschutzrecht richtete


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
99 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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