✦ LIBER ✦
Ein Konversionsvorhaben bedarf auch dann nicht der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, wenn zu seiner Verwirklichung Flächen außerhalb des bisherigen militärischen Fluggeländes benötigt und bauliche Veränderungen erforderlich werden, sofern diese Maßnahmen nicht einen Umfang erreichen, der den Charakter einer Konversion in Frage stellt. Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist in diesem Fall die Enteignung nach § 28 LuftVG möglich
✍ Scribed by VGH München
- Publisher
- Springer
- Year
- 2006
- Tongue
- German
- Weight
- 176 KB
- Volume
- 28
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
No coin nor oath required. For personal study only.