✦ LIBER ✦
Die Vorschriften über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen kein nachbarliches Abwehrrecht; ein Abwehrrecht des Nachbarn gegenüber einer im Außenbereich gelegenen, baurechtlich genehmigten Windenergieanlage ist regelmäßig nur gegeben, wenn Errichtung und/oder Betrieb gegen das—auch—in § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme oder gegen die Schutzvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verstößt
✍ Scribed by OVG Münster
- Publisher
- Springer
- Year
- 2004
- Tongue
- German
- Weight
- 97 KB
- Volume
- 26
- Category
- Article
- ISSN
- 0172-1631
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