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Die planmäßige Beseitigung von Bäumen und Gehölz auf Hochwasserdeichen und deren Schutzstreifen aus Gründen der Standsicherheit der Deiche stellt eine nicht genehmigungsbedürftige Deichunterhaltung und nicht etwa einen planfeststellungsbedürftigen Deichausbau dar, an dem allein die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen wären (entgegen OVG Bautzen, Beschl. v. 23.1. 2003—1 BS 1/03, NuR 2003, 557)


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
120 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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