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Die Planfeststellungsbehörde hat beim Erlass eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Vorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Die Planrechtfertigung entfällt bei Nichtfinanzierbarkeit in den nächsten 10 Jahren, was der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt

✍ Scribed by OVG Koblenz


Publisher
Springer
Year
2006
Tongue
German
Weight
111 KB
Volume
28
Category
Article
ISSN
0172-1631

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