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Die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde darf die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens begründen. Die Anordnung der Widerspruchsbehörde, die Baugenehmigung zu erteilen, kann die Gemeinde nur bei Verletzung Ihrer materiellen Planungshoheit abwehren

✍ Scribed by BVerwG


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
97 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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