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Die fetthaltigen und fettlosen Wasch- und Reinigungsmittel im Spiegel der Verordnung vom 27. Januar 1940

✍ Scribed by Lindner, Kurt


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1940
Weight
447 KB
Volume
47
Category
Article
ISSN
0931-5985

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✦ Synopsis


Fette und Seifen

47. Jahrgang

Beim Aufbau von Kopalester/Nitrolacken kann so vorgegangen werden, daB zuerst die Wolle in den Losungsmitteln aUfgel6St und dann der i s ToluoVButylacetat gel6ste Kopalester zugegeben wird. Durch die ZUgabe der Kopalesterlosung wird die Wollelosung truhe. Nun wird solange Verschnittmittel zugegeben, bis sich eine blanke Kopalested Nitrolosung ergibt, und zum SchluS gibt man den Weichmacher zu. Hat man durch richtige Auswahl der einzelnen Lackbestandteile einen klareii und klar auftrocknenden Kopalestcr/Nitrolack erhalten, so ist es aber nicht ohne weiteres moglich, z. B. einen anderen Weichmacher einzu-setzen, weil dann die innige Verbindung zwischen Kopalester und Nitrocellulose zerstort werden kann. Bei den Arbeiten hat sich ergeben, daQ es gelingt, Kopalester mit Nitrocellulose zu klar auftrocknenden Lacken zu kombinieren unter Verwendung von Butylacetat, Adronolacetat und Toluol.

Wie die vorstehenden Ausfuhrungen zeigen, ist die Moglichkeit der Verwendung veredelten Kopals in allen Lacken gegeben, wobei insbesondere die Verarbeitungsmoglichkeit von Kopalestw bei der Nitrolackherstellung von Bedeutung ist.

Chemisch -Technisc he Rundschau

Die fetthaltigen und fettlosen Wasch-und Reinigungsmittel im Spiegel der Verordnung vom 27. Januar 1940 Von Ih. Kurt I, i n d n e r , Berlin-Lichterfelde-Ost Durch die ,,Allgemeine Anordnung betreffend die Herstellung von Reiuigungsmitteln aller Art" vom 27. 1. 40 (Deutscher Reichs-und PreuDischer Staatsanzeiger Nr. 27 vom 1. 2. ds. Js.) ist gemeinsam von der Reichsstelle fiir industrielle Fettversorgung (Rif) und von der Reichsstelle ,,Chemie" eine Gcnehmigungspflicht fur die genannten Erzeugnisse cingefiihrt worden. Diese Genehmigung wird auf Grund entsprechender Antriige von dem Ausfall eines Prufungsverfahrens abhnngig gemacht werden, dessen Sinn und Zweck durch eine soeben erschienene Bekanntmachung (Deutscher Reichs-und PreuSischer Staatsanzeiger Nr. 30 7. Reiniguiigsmillcl, ilir zur liiir~rrrpflege Ir~slimmt wnrcn. durftcn nicht mehr als 0.2 "/a frrics .Atzalkali (hrrrrhnct nls Nalriuinhydroxyd.