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Die experimentelle Chemotherapie und die zukünftige Stellung der Arzneimittel im Patentrecht

✍ Scribed by Dr. Wilhelm Eichholz


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1922
Tongue
English
Weight
294 KB
Volume
35
Category
Article
ISSN
0044-8249

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✦ Synopsis


Das gegenwlrtig geltende Patentgesetz schlie5t die Anneimittel zusrlmmen mit den Nahrungsmitteln und den auf chemischem Wege hergestellten Stoffen vom Patentschutz aus, sofern nicht ein bestimmtes Verfahren Gegenstand der Erfindung ist.

Als Grllnde fhr diese Sonderstellung werden fiir die beiden ersten Stoflgruppen soziale angegeben (man diirfe der BevSlkerung weder Anneimittel noch Nahrungsmittel durch Monopolrechte verteuern).

Von der Patentierung chemischer Stoffe befdrchtete man zur Zeit der Schaffung des Patentgesetzes eine G h m u n g der damals gerade sich zur Bliite entwickelnden synthetischen Chemie.

Diese Bedenken, die friiher vielleicht ihre Berechtigung gehabt haben, sind heute nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Die synthetische Chemie ist in den vergangenen Jahrzehnten derart vervollkommnet worden, dai3 die Auffindung neuer synthetischer Methoden nur mehr selten gelingt. Der erfindende Cbemiker arbeitet in der Regel nach altbekannten Methoden. Die jetzt zur Patentierung kommenden, chemischen Verl'ahren sind diiher im strengsten Sinne ELuBerst selten neu. Um aber die Patentflhigkeit cheniischer Ertindungen nicht bis zur Unertraglichkeit einzuschranken, hat man sich zu einem Kompromi5 entschlossen:

Die Anwendung bekannter Verf(ihren auf andere Stoffe erkllrt man als ,,Analogieverfahren", die Aneinanderreihung mehrerer bekannter Verfahren als ,,Kombinationsverfahren" fiir patentflhig; wenn bekannte Vetfahren zu neuen Stoffen fiihren, betracbtet man den erreichten, neuen ,,technischen Effekt" als ausschlaggebend fur die Patentftihigkeit.

Es ist immer das sichere Kennzeichen beginnender Alterserscheinungen von Rechtssatzungen, wenn diese nur durch Kompromisse an die veranderten zeitlichen Vei hlltnisse aufrechterhalten werden k6nnen. Auch das jetzt geltende Patentgesetz erlitt das Schicksal jeglichen Rechtes, das Altern :

,,Vernunft ward Unsinn, Wohltat Plage". Was vor 30 Jahren fur die jugendliche, synthetische Chemie eine Wohltat war, ist fur die gereifte eine Plage.

Dds Pntentrecht altert im industriellen Zeitalter schneller als anderes Rerht. Die lndustrie hat aber Anspruch auf das Recht, das .mit ihr geboren ist".

Es ist daher zu fordern, dal3 nach dem neuen Patentgesetz chemische Stotf-und Verwendungspatente moglich werden.

Ganz besonders ist dies fur chemische Arzneimittel erforderlich, denn die Methode, neue Arzneimittel berzustellen, hat sich i n den letzten Jiihren grundsatzlich geandert:

Wahrend frllher (noch vor etwa 10 Jahren) die induktive Methode ganz zuriicktrat und die Bereicherung des Arzneimittelschatzes der Empirie und der Pharmakologie zu danken war, tritt heute in der e x p e r i m e n t e l l e n C h e m o t h e r a p i e die induktive Methode viel slgrker hervor. Der Unlerschied zwischen der experimentellen Therapie und der Pharmakdogie besteht in folgendem:

Die Phsrmakologie studiert auf experirnentellem Wege die Eigenschaften der Pharmaka (Drogen und Chemikalien) an gesunden (normalen) Tieren. Sie steht in enger Heziehung zur Toxikologie. denn sie i d naturgemii5 auf solche Stoffe beschrankt, die den gesunden Organismus irgendwie beeinflussen, d. h. die toxisch sind. Die Untersuchung der Wirkung subtoxischer Dosen auf Tiere flihrt zur Entdeckung der Heilwirkung von Giften in geringen Mengen.

Ein Heispiel m6ge dies erllutern: Die Toxikologie lehrt die starke Giftigkeit des Strychnins (Erregung tetanischer Krampfe). Die Pharmakolopie macht aus dem furchtbaren Gift ein Heilrnittel, indem sie die Dosen ermittelt, in denen die krampferzeugende Wirkung des Strychnins nur vorlibergehend und so schwach ist, da5 sie zur Paralysierung von Ehrnungen dienen kann. Ebenso verdanken wir die Anwendung des Morphiums als Heilmittel pharmakologischen Studien fiber die lahmende Wirkung nicht tBdlicher, geringer Dosen.

Ausnahmsweise arbeitet wohl auch die Pharmakologie mit expenmentell krank gemachlen Tieren, wenn es sich um die Ermittlung antagonistischer Mitt el (Strychnin-Morphin), den Schutz oder die Errettung vergifteter Tiere handelt (Antidota).

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