Der julianische Kalender und seine Entstehung
✍ Scribed by P. V. Neugebauer
- Publisher
- John Wiley and Sons
- Year
- 1935
- Tongue
- English
- Weight
- 563 KB
- Volume
- 257
- Category
- Article
- ISSN
- 0004-6337
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✦ Synopsis
In neuerer Zeit tauchen verschiedene Shronologencc auf, die der Fachchronologie den Vorwurf machen, sie habe Fehler, die sich bei der Reform des Augusfus in den Kalender eingeschlichen hatten, nicht erkannt oder stillschweigend hingenommen. Diese Nachtreter des sattsam bekannten Gresswell (um 1900) sind ein Herr P. Bartmannl) und ein Herr W. Georgi, dessen Werk mir im Manuskript vorlag. Georgi gibt eine ubersetzung aus der Encyclopaedia Britannica (amerikan. Ausgabe, wiedergegeben unten in Absatz 7), die den oben genannten Vorwurf schwarz auf weiD bringt ! Wenn der Verfasser nun im folgenden eine genaue Darstellung ailer hinzelneiten der Kalenderverbesserung durch Caesar und nachher durch Augusfus bringt, so ist er sich wohl bewuRt, die Aufmerksamkeit der Leser durch einen Aufsatz uber langst bekannte Dinge zu belastigen. Aber der Vorwurf der Encycl. Brit. ist schwerwiegend genug, um eine ausfuhrliche Rechtfertigung zu geben. Wohl mag alles schon in schwer erreichbaren alteren Werken zu finden sein, aber Gznzels Handbuch ist heute die doch maBgebende und von allen benutzte Quelle. Leider mu13 der Verf. hier zugeben, daD die (in Anbetracht der Einfachheit der Frage) etwas knappe Darstellung Gineels an einer Stelle eine Fluchtigkeit enthalt, die den Laien zu MiDverstandnissen verleiten kann, ja muD. Die Fehler der Laien-Chronologen werden nur in wenigen, ganz ublen Fallen behandelt werden. Ihre restlose Aufzahlung und Widerlegung ist in dem hier eng gesteckten Rahmen vollkommen unmoglich. I . D a s e r s t e J a h r des K a l e n d e r s des Caesar. Hieruber liegt die eindeutige Angabe des Censorinus vor : Caesar ordnete die Verbesserung des Kalenders in seinem dritten Konsulatsjahre 708 u. c. an; der springende Punkt seiner Verordnung ist die Festlegung der Schaltfolge ,quarto quoque annocc, d. h. die Jahresfolge: I. Gemeinjahr, 2. Gemeinjahr, 3. Gemeinjahr, Schaltjahr! Das Jahr 708 u. c. wird von Almeloveen, Fastorum Romanorum Consularium Libri 11, ebenfalls als 3. Konsulatsjahr des Caesar bezeichnet. Da Almeloveen die chronologische Folge der Konsulate angibt, so wurde eine dnderung dieser Jahreszalil zuni niindesten nlle sphteren gut belegten Konsulatsjahre verfalschen. Damit ist das Jahr 708 u. c. als Jahr der Verordnung Cuesars gesichert ! Censorinus berichtet weiter, daR in dem gleichen Jahre 708 Caesar zwei auI3erordentliche Schaitmonate von z u s a m e n 67 Tagen zwischen dem romischen November und Dezember einlegte und weiter den gewohnlichen Schaltmonat Februar von 23 Tagen einschob, so daD das Jahr 708 im ganzen 445 Tage erhiek 708 u. c. ist also das bekannte ))Annus confusioniscc und daher 709 u. c. das erste Jahr Caesars! Nach GimeZ2.195 hat Censorinus ausschlieDlich nach der &a des Varro gezahlt, und wir erhalten so: 709 u. c. Varro =45 v. Chr. = I. Jahr Caesars.
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