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Der im Normenkontrollverfahren geltend zu machende Anspruch auf fehlerfreie Abwägung gewährt keinen Anspruch auf Erlass eines neuen fehlerfreien Bauleitplans und erst recht keinen Anspruch auf Aufhebung oder Erteilung einer Baugenehmigung nach dem korrekten Abwägungsergebnis

✍ Scribed by VG Braunschweig


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
105 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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