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Der Einfluß der EWG-Gesetzgebung und -Rechtsprechung auf Verwendung und Einsatz von Fetten aus lebensmittelrechtlicher Sicht

✍ Scribed by Kühn, K.-H.


Publisher
John Wiley and Sons
Year
1990
Weight
727 KB
Volume
92
Category
Article
ISSN
0931-5985

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✦ Synopsis


Die bisherige Pfoduktgesetzgehung der EWG tragt der Bedeutung von Fett als wichtigem Nahrungsbestandteil kaum Rechnung. Im horizontalen Bereich regelt die Kennzeichnungsrichtlinie die Verwendung der Klassennamen 0 1 und Fett im Zutatenverzeichnis. Die Diatrichtlinie schreibt im Rahmen der N2hrstoffdeklaration die Angabe des Gesamtfettgehalts diatetischer Lebensmittel vor. Fur andere Lebensmittel ist eine Standardisierung freiwilliger N&rwertangaben in Vorbereitung. Die sogenannte Cassis-Rechtsprechung des Europiiischen Gcrichtshofcs war und ist von erheblich groRerem EinfluR. Als Folge eines zum belgischen Recht ergangenen Urteils hat der deutsche Gesetzgeber die Formvorschriften fur Margarine-Packungen aufgehohen und letztlich auch die Butterform freigegeben. Die Aufhebung des Verbots von Milchersatzprodukten fur den Bereich des Imports wird zumindest in Teilbereichen auch Folgen fiir die innerdeutsche Herstellung hahen. Die EG-Dacbverhkde der Milchwirtschaft und der Margarine-Industrie schlagen eine Strukturierung dcs Marktes der gelben Streichfette auf EtVG-Ehene vor. Auch zur Verwendung von Pflanzenfett bei der Herstellung von Speiseeis werden Uberlegungen angestellt. Das Verbot des Zusatzes von Fremdfett zu Schokolade konnte Gegcnstand eines weiteren Verfahrens vor dem EuropGschen Gerichtshnf werden. Bei anderen Lebensmitteln, wie z. B. Backwaren, Sauce Hollandaisc und Wurst, ist dcr EinfluD der Venvendung von Pflanzenfett auf die Rezeichnung Gegenstand von Auseinandersctzungen vor nationalen Gerichten, in deren Verlauf der EinfluR des Europarcchts immer starker wird. Nach einer Berechnung des Bundesernahrungsministeriums ist der Pro-Kopf-Verbrauch an Nahrungsfetten 1988 im Bundesdurchschnitt auf 26.9 kg Reinfett gestiegen. Der Anteil von Fett an der taglichen Energieaufnahme liegt EGweit zwischen 32% in Italien und 43-45 Yo in Danemark. Diese Zahlen machen deutlich, welche herausragende Bedeutung der Nahrstoff ,,Fett" fur unsere Ernahrung hat. Der Verfasser will sie im Rahmcn seiner hier ausschliefllich lebensmittelrechtlichen Aspekten gewidmeten Ausfuhrungen nicht zum Anl& nehmen, um in die verbreitete Klage einzustimmen, daR wir zuviel Fett essen. Sie sollen vielmehr die Frage einleiten, ob die aufgezeigte Bedeutung der Nahrungsfette zu entsprechenden Aktivitaten des EWG-Gesetzgebers gefuhrt und welche Rolle sie in Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofes gespielt hat. Zunachst sol1 die Gesetzgebung behandelt werden. In den rund 32 Jahren ihres Bestehens hat der Rat der Europaischen Gemeinschaften nur in sehr wenigen Bereichen sogenannte vertikale Rechtsvorschriften erlassen, d. h. Rechtsvorschriften, die sich mit einzelnen Produkten oder Produktgruppen befassen. Wir finden hier u. a. Richtlinien fir Fruchtsiifte, Honig, Kaffee-Extrakte, Konfiture, eingedickte Milch und Trockenmilch, naturliche Mineralwasser und Zuckerarten. Speziell mit Speiseolen und -fetten befafit sich lediglich die Richtlinie vom 20.7.1976 zur Festsetzung eines Hochstgehalts an Erucasaure. Der Erucasauregehalt darf bekanntlich -bezogen auf den Gesamtgehalt an Fettsauren in der Fettphase -5 Vo nicht ubersteigen. Die Ubernahme der Bezeichnungen und Definitionen fur Olivenol und Oliventresterol aus dem Internationalen Olivenol-Ubereinkommen in die EWG-Verordnung uber die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation fur Fette * Plenarvortrag aniiiI3lich der 45. DGF-Vortragstagung in Miin-