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Das Wasserverbandsgesetz enthält keine abschließende Regelung, die es den Ländern verwehrt, die Grenzen des durch Sperrwerke und Deiche geschützten Gebietes als Anknüpfungspunkt für die materielle Deichpflicht der betroffenen Eigentümer durch Verordnung zu bestimmen oder zu ändern


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
90 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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