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Das Aufstellen von Fallen (Fußangeln und sog. Schwanenhälse) stellt eine Jagdausübung dar. Eine Ausübung der Jagd liegt auch dann vor, wenn dabei billigend in Kauf genommen wird, dass auch Menschen in die Fallen geraten können. Keine ordnungsrechtliche Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Fallen zum Selbstschutz

✍ Scribed by VG Magdeburg


Publisher
Springer
Year
2004
Tongue
German
Weight
96 KB
Volume
26
Category
Article
ISSN
0172-1631

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