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Biologische Forschung auf dem juristischen Prüfstand


Publisher
Springer
Year
1989
Tongue
English
Weight
363 KB
Volume
76
Category
Article
ISSN
0028-1042

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✦ Synopsis


Biologische Forschung auf dem juristischen Priifstand

Mit zwei Gesetzentwtirfen hat die Bundesregierung am 12. und 19. Juli erste Schritte zur Regelung biowissenschaftlicher Probleme getan. -Das ,,Stammgesetz" ,,zur Regelung yon Fragen der Gentechnik" 10st alle anderen Bestimmungen fiir die Sicherheit yon Menschen und Umwelt vor den m0glichen Risiken der gentechnischen Forschung und industriellen Produktion ab. -Den Menschen direkt betreffende Fragen sollen im Embryonenschutzgesetz geregelt werden. Dieses besteht jedoch praktisch nur aus Strafbestimmungen zum MiBbrauch in der Reproduktionsmedizin. Wieweit auch zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der ktinstlichen Befruchtung sowie Genomanalyse und Gentherapie in Gesetzen ihren Ausdruck finden werden, ist noch nicht klar. -Am 21. Juni wurden zudem die parlamentarischen Aus-schuBberatungen des Berichts der Enquete-Kommission ,,Chancen und Risiken der Gentechnologie" von Anfang 1987 abgeschlossen. Sie werden zusammen mit den Gesetzentwtirfen in diesem Herbst im Plenum des Bundestages behandelt (vgl. Naturwissenschaften aktuell 4/1988 und 5/!989). Zu dem im Mai vom Bundesgesundheitsministerium verbreiteten Referentenentwurf des Gentechnik-Gesetzes haben die Betroffenen zum Teil sehr energisch Stellung genommen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bejahte zwar im Hinblick auf EG-Regelungen und industrielle Verwertung ein Stammgesetz. Die bisherige Praxis der Gen-Richtlinien gesetzlich zu regeln, bringe aber ftir die Forschung schwerwiegende Folgen. Die Industrie wehrte sich dagegen, aus dem kontrollierenden Eingriff des Staates in die gentechnische Forschung ein staatsmonopolistisches Instrument zu machen. Das Embryonenschutzgesetz wird seit drei Jahren in verschiedenen Fassungen des Bundesjustizministeriums diskutiert. Es soil die ktinstliche Erzeugung und Verwendung menschlicher befruchteter Eizellen und Embryonen ftir andere Zwecke als die Schwangerschaft der Frau verhindern, vonder die Zellen stammen. Damit wird nach dem Verst~indnis des Bundesjustizministers jegliche Forschung an menschlichen Embryonen verboten, ohne daB dieses Wort im Gesetzentwurf auftaucht. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft haben zwar versichert, daB diese in ihrem Bereich nicht stattfinde. Viele Wissenschaftler aber halten die MOglichkeit dazu im lnteresse der Weiterentwicklung der ktinstlichen Befruchtung und zur Bek~tmpfung yon Erbkrankheiten far unverzichtbar, obwohl sich solche tibergeordneten Forschungsziele zur Zeit noch nicht konkret zeigen.


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