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Abfall zur Verwertung liegt auch vor, wenn der Abfallbesitzer ein Abfallgemisch einer privaten Entsorgungsfirma überlässt, damit diese es (zeitnah) sortiert und die entstehenden Fraktionen (zeitnah) an Dritte zur stofflichen Verwertung weitergibt. Rückgabe des angefochtenen Bußgeldbescheides an die Behörde

✍ Scribed by OLG Köln


Publisher
Springer
Year
2005
Tongue
German
Weight
97 KB
Volume
27
Category
Article
ISSN
0172-1631

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