A. Geissler, A. Rojahn und H. Stein: 17. Ergänzungslieferung 1976 zur Sammlung Tierseuchenrechtlicher Vorschriften. Verlag R. S. Schulz, München 1967. Preis der Neuerscheinung 44, - DM, Gesamtpreis 52, — DM
✍ Scribed by Worseck, M.
- Publisher
- John Wiley and Sons
- Year
- 1977
- Tongue
- English
- Weight
- 119 KB
- Volume
- 21
- Category
- Article
- ISSN
- 0027-769X
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✦ Synopsis
Das vorliegende Buch umfaDt die fiir die menschliche Ernarung genutzten Wasserorganismen des sowjetischen Aufkommensneben StiDwasser. und Seefischen Wale, Wirbellose und Wasserpflanzensowie in der UdSSR produzierte Fischwaren.
Vorangestellt werden Angaben zur Klassifizierung, Anatomie, Charakteristik und chemischen Zusammensetzung der einzelnen Spezies mit besonderem Hinweis auf erniihrungsphysiologisch wichtige Bestandteile. Die warenkundliche Betrachtung der einzelnen Erzeugnisse (Rohware, Konserven, RBucher-, Trocken-und Salzfisch, Mserven, kachenfertige Halbfabrikate) beinhaltet jeweils die chemischen Grundlagen des entsprechenden Behandlungs-bnv. Verarbeitungsverfahrens. Beschreibung der Herstellung, Verpackung, Lagerung. miiglichen Qualitatsfehler und der Qualitatsbewertung.
Mit Ausnahme der Angaben iiber spezifisch sowjetische, im Ausland kaum verbreifete Produkte besitzt der gr6lte Teil des Inhalts allgemein galtigen Charakter und vermittelt Kenntnisse iiber international produzierte und gehandelte Fischerzeugnisse. Buchbesprechungen von Abfallen werden geregelt im Tierkorperbeseitigungsgesetz, Fleischbeschaugesetz, Pflanzenschutzgesetz. in den Verordnungen iiber Kernbrennstoffe, far Abfale, die der Bergaufsicht unterliegen, fGr nichtgefaBte gasformige Stoffe, fiir Abwasser, soweit es in Gewiisser oder Abwbseranlagen eingeleitet wird, und fiir AltBle nach dem Altolgesetz. Der § 4, Abs. 2, wird gestrichen. Der 3 15 regelt das Aufbringen von Abwasser, Jauche, Giille, Stallmist auf landwirtschaftlich genutzte Bdden, sofern das iibliche MaU ftir landwirtschaftliche Dlingungen iiberschritten wird. Es kannen Vorschriften iiber das Aufbringen dieser Stoffe bei der Erzeugung von Lebens-und Futtermitteln von einer Beschrankung bis zum Verbot erlassen werden.
Die ,,Bekanntmachung der Satzung der europ5kchen Kommission ZUI' BekLmpfung der MKS" vom 26. 3. 1975 regelt die Verpflichtungen der Mitgliedslander der F A 0 und des Internationalen Tierseuchenamtes bei der Uekampfung der MKS in der europaischen Landwirtschaft.
M. WORSECK
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